Ab sofort gilt auf unseren Sportanlagen die 2G-Regel – ausgenommen Spieler bis einschließlich 15 Jahren.
Der Pflichtspielbetrieb der B- und A-Junioren sowie B-Juniorinnen (Ausnahme Westfalenpokal) wird bis zum 31.12.2021 ausgesetzt. Alle anderen Mannschaften nehmen weiterhin am Spielbetrieb teil.
Spieler (über 15) und Eltern, die keinen 2G-Nachweis erbringen können oder wollen, dürfen die Sportanlagen nicht betreten und nicht am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen.
Weitere Informationen folgen.